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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2023 - L 8 BA 53/21 B ER   

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https://dejure.org/2023,13835
LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2023 - L 8 BA 53/21 B ER (https://dejure.org/2023,13835)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.03.2023 - L 8 BA 53/21 B ER (https://dejure.org/2023,13835)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. März 2023 - L 8 BA 53/21 B ER (https://dejure.org/2023,13835)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2020 - L 8 BA 143/19
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2023 - L 8 BA 53/21
    Die Entscheidung, ob eine aufschiebende Wirkung ausnahmsweise gem. § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG durch das Gericht angeordnet wird, erfolgt aufgrund einer umfassenden Abwägung des Suspensivinteresses des Antragstellers einerseits und des öffentlichen Interesses an der Vollziehung des Verwaltungsakts andererseits (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 21.10.2020 - L 8 BA 143/19 B ER - juris Rn. 3).

    Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschl. v. 21.10.2020 - L 8 BA 143/19 B ER - juris Rn. 4; Beschl. v. 12.02.2020 - L 8 BA 157/19 B ER - juris Rn. 5 m.w.N.).

  • BSG, 10.12.2019 - B 12 R 9/18 R

    Beitragsbemessung - Gesamtvergütung von auf Arbeitszeitkonten angesparten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2023 - L 8 BA 53/21
    § 10 Aufwendungsausgleichsgesetz stellt die Umlagen zum Ausgleichsverfahren insoweit den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung gleich (vgl. BSG Urt. v. 10.12.2019 - B 12 R 9/18 R - juris Rn. 12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2020 - L 8 BA 266/19
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2023 - L 8 BA 53/21
    Die Festsetzung des Streitwerts folgt aus §§ 197a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. §§ 47 Abs. 1, 53 Abs. 2 Nr. 4, 52 Gerichtskostengesetz und berücksichtigt, dass in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes, die Beitragsangelegenheiten betreffen, regelmäßig nur ein Viertel des Wertes der Hauptsache einschließlich etwaiger Säumniszuschläge als Streitwert anzusetzen ist (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 22.04.2020 - L 8 BA 266/19 B ER - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2019 - L 8 BA 75/18

    Unbegründetheit eines Antrages auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2023 - L 8 BA 53/21
    Allein die mit der Zahlung auf eine Beitragsforderung für ihn verbundenen wirtschaftlichen Konsequenzen führen nicht zu einer solchen Härte, da sie lediglich Ausfluss der Erfüllung gesetzlich auferlegter Pflichten sind (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschl. v. 07.03.2019 - L 8 BA 75/18 B ER - juris Rn. 17).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2020 - L 8 BA 157/19
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2023 - L 8 BA 53/21
    Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschl. v. 21.10.2020 - L 8 BA 143/19 B ER - juris Rn. 4; Beschl. v. 12.02.2020 - L 8 BA 157/19 B ER - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2022 - L 8 BA 65/20

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Beitragssummenbescheides nach einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2023 - L 8 BA 53/21
    Dass P über diese Meldungen hinaus - wie vom Antragsteller behauptet - einen Anspruch auf weiteres Arbeitsentgelt gehabt haben soll, ist von ihm weder hinreichend substantiiert dargelegt noch erst recht nicht - wie gem. § 86b Abs. 2 S. 4 SGG i.V.m. §§ 920 Abs. 2, 294 Zivilprozessordnung (ZPO) erforderlich - glaubhaft gemacht worden (vgl. zum Erfordernis der Glaubhaftmachung z.B. Senatsbeschl. v. 01.08.2022 - L 8 BA 65/20 B ER - juris Rn. 19).
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